Frage: Was ist ein Phytotherapeut?

Ist „PhytotherapeutIn“ ein staatlich anerkannter Beruf? Ist die Berufsbezeichnung „PhytotherapeutIn“ geschützt?

Die Ausbildung zum/zur „PhytotherapeutIn“ findet sich weder in der Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für Bildung noch im Verzeichnis der Gesundheitsfachberufe der Bundesärztekammer [1, 2]. Als staatlich anerkannt gelten Ausbildungen, deren Inhalte der Staat festsetzt und  staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Institutionen die Prüfungen abnehmen [3].

Die Bezeichnung „Therapeut“ allein oder mit Ergänzung ist in Deutschland allgemein gesetzlich nicht geschützt und setzt aus diesem Grund auch keine fachlichen Kompetenzen voraus. Ausnahmen bilden hier geschützte Berufe mit dem Namensbestandteil „Therapeut“, die eine staatliche Prüfung erfordern (Heilberufe wie Psycho-, Kunst- und Musiktherapeut oder Gesundheitsfachberufe wie Ergo- und Physiotherapeut).

Im Sozialgesetzbuch wird Phytotherapie gemeinsam mit Homöopathie und der anthroposophischen Medizin als „besondere Therapierichtung“ bezeichnet [4], im Arzneimittelgesetz als „Therapierichtung“ [5].Nach Definition der Gesellschaft für Phytotherapie e.V. meint Phytotherapie „die Heilung, Linderung und Vorbeugung von Krankheiten und Beschwerden durch Arzneipflanzen, durch deren Teile wie Blüten, Wurzeln oder Blätter, durch Pflanzenbestandteile wie ätherische Öle oder durch Zubereitungen aus Arzneipflanzen (Phytopharmaka) wie Trockenextrakte, Tinkturen oder Presssäfte.“ [6].


Phytotherapie wäre damit als Heilkunde einzuordnen, die nach §1 des Heilpraktikergesetzes  als „jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird“ definiert wird [7].  Um Heilkunde – und damit Phytotherapie -  berufsmäßig ausüben zu dürfen, muss entweder eine Approbation als Arzt vorliegen oder die amtsärztliche Prüfung zum Heilpraktiker bestanden sein [7].

Wäre diese Voraussetzung nicht gegeben und würde Phytotherapie trotzdem gewerblich bzw. berufsmäßig angewandt werden, würde  ein Verstoß des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegen, da die Bezeichnung „Phytotherapeut“ mögliche Kunden bzw. Patienten irreführt (§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG) und die wirkliche Vorbildung des Therapeuten verschleiert. Der Verbraucher assoziiert mit dem Begriff „Therapeut“ eine fundierte und geordnete Ausbildung, die, wie in Heilberufen bzw. Heilhilfsberufen üblich, mehrere Jahre dauert. Im Fall der Phytotherapie bieten Heilpflanzenschulen Ausbildungen an, die zwischen mehreren Tagen bis hin zu einigen Wochen und Monaten dauern (z.B. Heilpflanzenschule PhytAro: Ausbildung in Phytotherapie in insgesamt 32 Tagen (Anwesenheit) bzw. ca. 273 Stunden gesamt [8];  Grüne Schule: Phytotherapie-Ausbildung für (angehende) Heilpraktiker in ca. 36 Stunden [10]).

Zusammen mit dem griechischen Wortstamm „phyto“ von φύτον für „Pflanze“ erfährt die Bezeichnung „Phytotherapeut“  eine weitere Aufwertung, was die Erwartungen an den Ausgebildeten aus Patientensicht noch steigert. Im Vergleich dazu wurde beispielsweise die Bezeichnung  Massage- und Wellnesstherapeut nach der Teilnahme an einem 6-tägigen Kurs gerichtlich gebilligt, da hier allein schon der Name deutlich macht, dass die Behandlung an einem Gesunden zur Steigerung des Wohlbefindens stattfinden soll – bei der Phytotherapie wäre dies wohl nicht der Fall [9].

Fort-, Weiter- und Ausbildungen zum Thema „Phytotherapie“ werden von den verschiedensten Anbietern mit unterschiedlichsten Schwerpunkten angeboten. Die Dauer der Bildungsmaßnahme schwankt dabei genauso stark  wie der Preis, der für eine Ausbildung in Phytotherapie meist zwischen 500€ und 2500€ liegt. 

Heilpflanzen- und Heilpraktikerschulen, wie beispielsweise die Paracelsus-Schulen,  sind die Hauptanbieter von phytotherapeutischen Aus- und Fortbildungen. Anklänge von alternativmedizinischen Heilmethoden wie der Signaturenlehre lassen sich dabei in vielen Fällen in den Inhaltsangaben der Veranstaltungen finden.  Diese stehen im Gegensatz zur Definition der modernen Phytotherapie nach der Gesellschaft für Phytotherapie e.V., nach der die Phytotherapie „im medizinischen Verständnis von Gesundheit und Krankheit […] ohne Einschränkungen auf der (natur-)wissenschaftlichen Medizin [basiert]“ [6].

Ein Urteil darüber, inwieweit die Anbieter ihre Ausbildungsinhalte auf den aktuellen Stand der Forschung abstimmen, ist nicht allein durch die Angaben auf der jeweiligen Internetpräsenz fällbar. Die Referenten  sind oft selbst Heilpraktiker, oder auch Ärzte bzw. Personen mit einem akademischen Abschluss im medizinischen bzw. pharmazeutischen Bereich. Die Ausbildungen enden zumeist in einem Zertifikat der jeweiligen Ausbildungsstätte bzw. einer Teilnahmebestätigung.

Der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e.V., bestehend aus 5 Berufsverbänden (Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH) ,Freie Heilpraktiker e.V. (FH) , Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FVDH), Union Deutscher Heilpraktiker e.V. (UDH), Verband Deutscher Heilpraktiker (VDH)) hat bezüglich einerphytotherapeutischen Aus- und Weiterbildung eine Richtlinie für die Mindestanforderungen an die Aus- und Weiterbildungstätten formuliert. Wird diese Richtlinie erfüllt, kann mit der Zertifizierung durch den DDH geworben werden [13].  Der Mindeststandart erwartet folgende Inhalte:

  • Charakteristik und Bedeutung der Phytotherapie in Theorie und Praxis
  • Zielvorgaben, Chancen und Grenzen der therapeutischen Wirkung
  • Indikationen und Kontraindikationen der Phytotherapie
  • Angemessene Maßnahmen zur Risikoprävention
  • Praktische Durchführung
  • Anamneseerhebung und Interpretation
  • Kenntnis der Systematik im Pflanzenreich
  • Kenntnis der wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweise
  • Erstellen eines qualifizierten Behandlungskonzeptes
  • Nachweis / Dokumentation der Therapieergebnisse
  • Die Teilnehmer verpflichten sich zur regelmäßigen Fachfortbildung

 

Unter Punkt 1, der „Charakteristik und Bedeutung der Phytotherapie in Therapie und Praxis“ spezifizieren „Die Deutschen Heilpraktikerverbände“ den Begriff Phytotherapie:

Phytotherapie ist die Wissenschaft, die sich mit der therapeutischen Anwendung von Heilpflanzen und pflanzlicher Heilmittel beim kranken Menschen befasst. Die Bezeichnung Phytotherapie wurde von dem französischen Arzt Henry Leclerc als ein international verständlicher Begriff eingeführt und ist als eine klare Abgrenzung zur unwissenschaftlichen Kräutermedizin zu verstehen. Über die in der Phytotherapie eingesetzten Heilpflanzen liegen wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise vor. Grundlage für die Phytotherapie sind heute die vorliegenden deutschen und europäischen Monographien, die sich im wesentlichen auf die Inhaltsstoffe und ihre Wirkungen sowie auf Nutzen und Risiken konzentrieren.“ [13 ]Neben der Vermittlung dieser Definition wird auch die „Einführung in die Geschichte der traditionellen Heilpflanzentherapie unter Betrachtung der naturphilosophischen Zusammenhänge sowie der bestehenden Systematik im Pflanzenreich nach Linné“ in zertifizierten Aus- und Weiterbildungen gefordert [13]. Was genau unter der „unwissenschafltichen Kräutermedizin“ zu verstehen ist, wird nicht genauer erläutert.

Die Phytotherapie ist Bestandteil der medizinischen Ausbildung an einer Reihe von Universitäten [14].  In der Pharmazioe ist sie der Pharmazeutischen Biologie zugeordnet, das fester Bestandteil aller Pharmeziestudiengänge in Deutschland ist [14].

Im Rahmen der fachlichen Fortbildungspflicht von Ärzten  werden einige Fortbildungen mit dem Thema „Phytotherapie“ durch die Bundesärztekammer anerkannt. Die Kriterien für eine Anerkennung durch die  Ärztekammern sind in den „Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung“ ausformuliert [11]. Folgende Kriterien an den Inhalt der Fortbildung müssen dabei erfüllt sein:

  • Nutzen für Patienten
  • Verständlichkeit
  • Relevanz und Aktualität
  • Wissenschaftliche Evidenz / dem allgemeinen Stand der Wissenschaft entsprechend
  • Anwendbarkeit des Erlernten in der beruflichen Praxis
  • Nutzen für den Arbeitsablauf
  • Transparenz (Kosten-Nutzen-Verhältnis / Qualitätssicherung / Fehlermanagement)
  • Kritische Wertung im Kontext des Themenfeldes
  • Unabhängigkeit von ideologischen und kommerziellen Interessen
  • Konformität mit den Vorgaben der verfassten Ärzteschaft (Fortbildungssatzungen, Berufsordnungen)
  • Konformität mit ethischen Grundsätzen (WHO-Deklaration)

Auch die Bundesapothekerkammer bzw. die regional zuständigen Apothekerkammern akkreditieren nach den Leitsätzen  zur apothekerlichen Fortbildung Veranstaltungen mit dem Hauptthema „Phytotherapie“[12].

Neben einer örtlichen Ausbildung besteht die Möglichkeit, an staatlich zugelassenen phytotherapeutischen Fernlehrgängen bzw. kombinierte Ausbildungen mit Fernlehranteil teilzunehmen. Staatlich zugelassen darf dabei nicht mit staatlich anerkannt verwechselt werden, bei denen der Inhalt staatlich festgelegt wird. Über eine Zulassung entscheidet die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht in Köln (ZFU) bundesweit auf Basis des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Darin ist unter anderem festgelegt, dass  der Fernlehrgang zur Erreichung des vom Veranstalter angegebenen Lehrgangsziel geeignet sein muss und der Inhalt bzw. die Zielsetzung des Lehrgangs nicht gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung verstoßen darf [15]. Zusätzlich zu den Qualitäten des Ausbilders bzw. der Lehrsituation (Lernort, Medienwahl, Präsenzphasen, Zeitplanung etc.) wird dabei der fachliche Inhalt hinsichtlich des angegebenen Ziels (Auswahl, Gewichtung, Struktur) von einem sachverständigen Begutachter geprüft [16]. 

Momentan sind mehrere kostenpflichtige Fernlehrgänge mit dem Schwerpunkt auf phytotherapeutische Kenntnisse staatlich zugelassen. Sie enden lediglich in einer institutsinternen Prüfung und zwei davon verlangen keine besonderen beruflichen Vorbildungen [17, 18, 20].

Neben den zahlreichen Angeboten stellen die unterschiedlichen, nicht näher voneinander abgegrenzte Bezeichnungen für „Phytotherapie“  oder „Phytotherapeut“ einen weiteren verwirrenden Faktor dar (weitere Begriffe z.B. Heilpflanzenkunde, Kräuterkunde bzw. Kräuterexperte, Kräuterfachfrau/-mann, Heilpflanzentherapeut).

Für einen an Phytotherapieausbildungen Interessierten ist der Markt im Angesicht dieser vielen Möglichkeiten und Varianten schier unübersichtlich.

Sicher bleibt nur, dass lediglich Ärzte und Heilpraktiker mit entsprechendem Vorwissen Phytotherapie berufsmäßig anwenden dürfen. Sich „Phytotherapeut“ zu nennen ist jedoch jedem erlaubt, da der Begriff nicht geschützt ist.

Allerdings sollten die Vorgaben der jeweiligen Berufsordnung zur Benutzung von Zusatzbezeichnung beachtet werden. Beispielsweise  verbietet die (rechtlich nicht verbindliche) Berufsordnung für Heilpraktiker ihnen aus Gründen der Verbrauchertäuschung bzw. zur Verhinderung des unlauteren Wettbewerbs  das Führen von Zusatzbezeichnungen, „die sie gegenüber Standeskollegen wettbewerbsfähig hervorheben“ (Wie „Akupunkteur“ oder „Homöopath“) , obwohl sie rein formell durch Bestehen der Heilpraktikerprüfung zum Anwenden dieser Therapieformen berechtigt sind [19].

Quellen:

[1] Bundesinstitut für Bildung: Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe (Stand 01.08.2012). Aufgerufen unter http://www2.bibb.de/tools/aab/aabberufeliste.php  am 26.11.2012 um 12:28 Uhr

[2] Bundesärztekammer: Gesundheitsfachberufe. Gesamtübersicht nach Berufsgruppen und Berufsfeldern. Aufgerufen unter http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/1.pdf am 26.11.2012 um 12:30 Uhr

[3] Berufsbildungsgesetz vom 23.03.2005 (Stand vom 24.11.2011). Zuletzt aufgerufen unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbig_2005/gesamt.pdf am 26.11.2012 um 12:32 Uhr

[4] Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) vom 20.12.1988 (Stand vom23.20.2012). Aufgerufen unter  http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/sgb_5/gesamt.pdf am 26.11.2012 um 12:35  Uhr

[5] Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG) vom 24.08.1976 (Stand vom 19.10.2012). Aufgerufen unter  
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/amg_1976/gesamt.pdf am 26.11.2012 um 12:38 Uhr

[6] Kraft K., März R.: Die wissenschaftliche Basis der Phytotherapie. Zeitschrift für Phytotherapie 2006; 27: 279–283

[7] Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 (Stand vom23.10.2001). Aufgerufen unter http://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/BJNR002510939.html am 26.11.2012 um 12:42 Uhr

[8] Zeuge-Germann G (PhytAro Heilpflanzenschule Dortmund): Ausbildung in Phytotherapie - akkreditiert durch die Apothekerkammer NRW. Aufgerufen unter http://phytaro.de/seminare_ausbildungen/ausbildungen/phyto-und-aromatherapeutin.htm am 26.11.2012 um 12:49 Uhr

[9] Kammer für Handelssachen II, Landgericht Kiel: Abschrift über Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren am 11. September 2008. Aufgerufen unter http://www.terramedus.de/datei/terramedus.de_Therapeut_Verwendung.pdf am 26.11.2012 um 12:46 Uhr

[10] Wittpahl F (Die Grüne Schule): Phytotherapie – Ausbildung. Aufgerufen unter http://www.hafn.de/seminare-und-fortbildung/fachausbildungen/phytotherapie-ausbildung/ am 26.11.12 um 15:04 Uhr

[11] Bundesärztekammer -  Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern (Hrsg.) (2007): Empfehlungen zur ärztlichen Fortbildung. 3. Überarbeitete  Auflage. Berlin. Aufgerufen unter http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/EmpfFortbildung3Aufl0807.pdf am 02.12.2012 um 15:13 Uhr

[12]Bundesapothekerkammer (Mitgliederversammlung am 06. Mai 2008): Leitsätze zur apothekerlichen Fortbildung – Empfehlungen der Bundesapothekenkammer. Aufgerufen unter http://www.lak-rlp.de/download/Fortbildung/leitsaetzeapothekerlfb.pdf am 02.12.2012 um 15:16 Uhr

[13] Die Deutschen Heilpraktiververbände: Richtlinien für Aus- und Weiterbildungsstätten zur Vergabe von Qualtätsnachweisen in Diagnose- und Therapieverfahren– Phytotherapie. Aufgerufen unter http://www.heilpraktiker.org/files/seiteninhalt/inhaltsseiten/c_fuer_heilpraktiker/cb-heilpraktiker-ausbildung/cb-02/cb-02-04-06-phytotherapie-final.pdf am 02.12.2012 um 15:27 Uhr

[14] Erfurth, P. Phytotherapie und Naturheilverfahren in der Ausbildung von Medizinern und Pharmazeuten. Zeitschrift für Phytotherapie 2018, 39: 105-111, Link

[15] Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz ) vom 24.08.1976 (Stand vom  02.11.2011). Aufgerufen unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fernusg/gesamt.pdf  am 02.12.2012 um 15:30 Uhr

[16] Bundesinstitut für Berufsbildung, Bonn; Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, Köln (Hrsg.) (2009):  Leitfaden für die Begutachtung von Fernlehrgängen. 2. Auflage. Aufgerufen unter http://www.zfu.de/Downloads/Veranstalter/Leitfaden_fuer_die_Begutachtung_von_Fernlehrgaengen.pdf am 02.12.2012 um 15:32 Uhr

[17] Zentralstelle für Fernunterricht, Köln: Kurzbeschreibung des Fernlehrgangs mit der Zulassungsnummer: 7218810. Aufgerufen unter http://www.zfu.de/lehrgang.php?ZulNr=7218810 am 02.12.2012 um 15:34 Uhr

[18] Zentralstelle für Fernunterricht, Köln: Kurzbeschreibung des Fernlehrgangs mit der Zulassungsnummer: 7218810. Aufgerufen unter  http://www.zfu.de/lehrgang.php?ZulNr=7238712v am 02.12.2012 um 15:34 Uhr

[19] Berufsordnung für Heilpraktiker vom 31. Oktober 1992 (Stand 2007): §13 Besondere Bezeichnungen. Aufgerufen unter http://www.ddh-online.de/index.php?str_css=am_01.css&stat=cms_save&l0_ID=105&l1_ID=20#2030 am 03.12.2012 um 12:17 Uhr

[20] Zentralstelle für Fernunterricht, Köln: Kurzbeschreibung des Fernlehrgangs mit der Zulassungsnummer: 764998. Aufgerufen unter  http://www.btb.info/heilpflanzenkunde/ am 03.12.2012 um 11:31 Uhr

von: Bruno Frank & Jasmin Schmitt  03.12.12; ergäzt 04.08.2018