Definition Phytotherapie und Phytopharmaka
Phytotherapie ist die Heilung, Linderung und Vorbeugung von Krankheiten und Beschwerden durch Arzneipflanzen oder deren Teile (wie z.B. Blüten, Wurzeln, Blätter) oder Bestandteile (wie z.B. ätherische Öle) oder durch Zubereitungen aus Arzneipflanzen (wie z.B. Trockenextrakte, Tinkturen, Presssäfte)[1]. Solche arzneilichen Produkte aus Arzneipflanzen werden Phytopharmaka genannt. Die Sicherung ihrer Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit wird durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt.
In Deutschland wurde die moderne Phytotherapie wesentlich durch Prof. Dr. Rudolf Fritz Weiß beeinflusst, der 1943 das erste Lehrbuch für Phytotherapie[2] verfasste und später Gründungspräsident der GPT war.
Die moderne Phytotherapie ist Teil der wissenschaftlich orientierten Medizin.
Dabei folgt sie denselben naturwissenschaftlichen, kausalen und symptomatischen Therapieprinzipen wie die wissenschaftlich orientierte Medizin und steht dabei auch im Kontext klassischer Naturheilverfahren.
Die Gesellschaft für Phytotherapie betrachtet die Phytotherapie als integralen Bestandteil medizinischer Therapiekonzepte. Vor allem bei der Behandlung nicht akut lebensbedrohlicher Erkrankungen wie z. B. Erkältungskrankheiten und Magen-Darm-Krankheiten können phytotherapeutische Präparate Mittel der Wahl bzw. eine wirksame und nebenwirkungsarme Alternative oder Ergänzung zu chemisch definierten Arzneimitteln sein.