Aufgaben und Ziele des Beirates der korporativen Mitglieder der GPT

Vision

Phytotherapie im aktuellen und zukünftigen Handeln von Ärzten, Apotheken und Anwendern festigen und ausbauen.

Handlungsgrundlage

Die Satzung der Gesellschaft für Phytotherapie e.V. sieht die Bildung eines Beirats der korporativen Mitglieder, also der in der Gesellschaft vertretenden pharmazeutischen Unternehmen, vor. Laut Satzung berät der Beirat der korporativen Mitglieder den Vorstand in allen Fragen, die aus deren Sicht für die Belange der Phytotherapie von Bedeutung sind.

Ziele

Das Wissen über das bestehende und künftige Portfolio pflanzlicher Arzneimittel und Therapien mit Naturwirkstoffen soll zum Nutzen für die Arzneimittelanwender mit Lehrenden, Forschenden, Verordnenden, Empfehlenden und Anwendenden gemeinsam gefestigt und ausgebaut werden. Es ist angestrebt, möglichst viele dieser Zielgruppen einzubeziehen. Der Gemeinschaftsgedanke durch Zusammenarbeit soll zu Ergebnissen führen, die möglichst vielen und idealerweise allen Beteiligten nutzen. Die phytotherapeutische Kompetenz dieser Gruppen soll miteinander und füreinander gestärkt werden. Eine realistische und alltagsrelevante Akzeptanz für die Phytotherapie bei Zulassungsbehörden, politischen Gremien und in der Öffentlichkeit soll gefestigt und ausgebaut werden.

Aufgabenbeispiele

Der Beirat hat sich mit pharmapolitischen, regulatorischen und medizinisch-wissenschaftlichen Fragestellungen befasst. Beispielhaft seien hier genannt: Ethanol in pflanzlichen Arzneimitteln, Stellungnahme-Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu pflanzlichen Arzneimitteln sowie Vorschläge für die Gestaltung von Symposien und Fortbildungsveranstaltungen. Ebenfalls sind Stellungnahmen zu aktuellen Themen, wie z. B. die auch auf europäischer Ebene diskutierte Durchführung klinischer Studien für Arzneimittel für Kinder Teil der Arbeit. Sitzungen finden in Abständen von ca. sechs Monaten statt.